Aufgrund der langen Coronabedingten Einschränkungen, denen Erwachsene, Kinder und Jugendliche seit März 2020 ausgesetzt sind, kommt es laut dem Verband der deutschen Ärztekammer immer häufiger zu Störungen des Bewegungsapparates und der Koordination der Gliedmaßen.
„Dieser besorgniserregenden Entwicklung muss durch konsequentes Handeln Einhalt geboten werden.“ sagte Regierungssprecher Klaus Jungemann.
Ab sofort gilt eine Ausgangspflicht, die nach Altersstufen getrennt stattfinden soll.
Für Kinder im Alter von 3-6 Jahren soll diese in der Zeit von 7.15 Uhr – 8.45 Uhr erfolgen, für Kinder im Alter von 7-10 Jahren in der Zeit von 8.45 Uhr – 10.15 Uhr und für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in der Zeit von 10.15 Uhr – 11.45 Uhr.
Die angeordneten Maßnahmen werden in den Landkreisen und Gemeinden von den zuständigen Behörden stichprobenartig überprüft.
Erwachsene, die sich jetzt bereits die Jacken angezogen und ihre Kinder zur Eile angetrieben haben, möchten wir an dieser Stelle einen schönen 1. April wünschen!